Trainingsvertrag Klasse Hannover B


Trainingsvertrag Klasse Hannover B

- Regelmäßiges Parkourtraining nach TRuST -

zwischen dem Schüler/ der Schülerin





Trainingsbeginn ab:  

und

ParkourONE Hannover - Stamm & Kaiser GbR
Bernhard-Caspar-Str.20
30453 Hannover



§1 Vertragsinhalt

Im Folgenden wird sowohl für die gesamte ParkourONE Hannover - Stamm & Kaiser GbR als auch für die ParkourONE Academy nur die Bezeichnung ParkourONE Hannover verwendet.


1.1. Geltung der AGB
Dieser Klassenvertrag beschreibt die Teilnahme der Schüler_innen an den Klassen von ParkourONE Hannover. Grundlage unserer Vertragsgestaltung sind unsere AGB.
(https://hannover.parkourone.com/agb)

1.2. Leistung von ParkourONE
ParkourONE Hannover ermöglicht 45 Unterrichtseinheiten á 2h pro Kalenderjahr.


1.3. Änderungen des Treffpunkts oder der Unterrichtszeit
ParkourONE Hannover behält sich grundlegende vertragliche Änderungen, wie beispielsweise Treffpunkt oder Unterrichtszeit, vor. Der vorliegende Vertrag behält bei einer solchen Änderung seine Gültigkeit, jedoch erhalten die Schüler_innen in einem solchen Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht.


1.4. Ausfall bei Unwetter
ParkourONE Hannover ist berechtigt, bei Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes der Stufe 3 (Amtliche Unwetterwarnung) und Stufe 4 (Amtliche Warnung vor extremem Unwetter) das Training am jeweiligen Tag ausfallen zu lassen. Der Beitrag für das ausgefallene Training wird nicht rückerstattet. § 1.2 bleibt unberührt.


1.5. Vertragslaufzeit
Der Trainingsvertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit.

 

§2 Abwesenheit

2.1. Nutzung des Academy Boards (Administrationstool)
Der/die Schüler_in verpflichtet sich zur Nutzung des Academy Boards. Benutzername und Passwort sowie ein Tutorial zur Bedienung des Boards werden mit diesem Vertrag bereitgestellt.

2.2. Abwesenheit durch kurzfristige Verhinderung oder Krankheit
Der/die Schüler_in ist verpflichtet, sich spätestens 15 Minuten vor Beginn der aktuellen Trainingslektion über das Academy Board abzumelden. Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt und § 2.6 tritt in Kraft. Bei kurzfristigen Abmeldungen, beispielsweise durch Krankheit, ist eine Erstattung des Beitrages nicht möglich.

2.3. Längere Abwesenheit durch Verletzung / Krankheit
Der/die Schüler_in wird gebeten, sich bei längerer Krankheit oder Verletzungen über das Academy Board abzumelden (Ablauf ist dem Tutorial des Academy Boards zu entnehmen). Liegt eine offizielle Krankschreibung / Attest vor, besteht die Möglichkeit einer Reduzierung des Monatsbeitrags gemäß §4.3.

2.4. Längere Abwesenheit durch Ferien/Urlaub
Der/die Schüler_in hat die Möglichkeit, Ferien oder Urlaub im Academy Board einzutragen. Dieses muss spätestens 2 Wochen vor Antritt geschehen. (Ablauf ist dem Tutorial des Academy Boards zu entnehmen). Auch hier besteht die Möglichkeit einer Reduzierung des Monatsbeitrags gemäß §4.3.

2.5. Ausfallen des Unterrichts an Feiertagen/ Betriebsferien
In den Betriebsferien von ParkourONE Hannover und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Niedersachsens findet kein Unterricht statt. Die Betriebsferien werden rechtzeitig über das Academy Board bekannt gegeben.

2.6. Unentschuldigte Abwesenheiten
Das Training bei ParkourONE setzt maßgeblich auf Eigenverantwortung, Selbstverpflichtung, Verlässlichkeit und ein respektvolles Miteinander. Drei oder mehr unentschuldigte Abwesenheiten pro Halbjahr können zum Unterrichtsausschluss und zur fristlosen Vertragsauflösung führen. Es besteht kein Anrecht auf eine Kostenrückerstattung. Die Abwesenheitsliste wird pro Unterrichtssemester geführt. Jeweils zum Halbjahresende (Februar & August) werden die unentschuldigten Abwesenheiten gelöscht. Diese Regelung gilt nicht im Verspätungsfall.

 

§3 Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 1 Monat jeweils auf Monatsende. Die Kündigung muss per E-Mail an hannover@parkourone.com oder postalisch erfolgen. Im Falle einer Kündigung findet §2.3 und §2.4 respektive §4.3 keine Anwendung.

Der erste Unterrichtsmonat ist für den/der Schüler_in als Probezeit anzusehen. Innerhalb dieses Monats haben beide Seiten die Möglichkeit der fristlosen Kündigung.
Der Beitrag für den ersten Monat ist voll zu begleichen und wird nicht erstattet.

 


§4 Bezahlung

4.1. Höhe und Fälligkeit der Beiträge
Der monatliche Beitrag von 60 € (inkl. MwSt.) für die Teilnahme in der Klasse ist bis spätestens zum 5. Werktag des laufenden Monats auf das untenstehende Konto zu überweisen. Wichtig ist das korrekte eintragen des Zahlungsbetreffs, siehe unten. 

ParkourONE Hannover GbR
Iban: DE10 1001 0123 7604 3048 88
Bic: QNTODEB2XXX
Betreff: Name Klasse / Name Schüler_in

Es findet grundsätzlich keine Anpassung der Höhe des Teilnahmebetrags aufgrund der Anzahl der durchgeführten oder vom Schüler besuchten Lektionen je Kalendermonat statt.

4.2. Zahlungsverzug
Befindet sich der/die Schüler_in in Zahlungsverzug, behält sich ParkourONE Hannover das Recht vor, dem/der Schüler_in Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Zudem fallen Mahnkosten in der Höhe von 10€ an, die durch den Mehraufwand eines Zahlungsverzugs entstehen, sowie die Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere anfallende Betreibungskosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
Befindet sich der/die Schüler_in mit der Zahlung eines Monatsbeitrags in Verzug, ist ParkourONE Hannover berechtigt den/ die Schüler_in aus dem Unterricht auszuschließen.

4.3. Reduzierung
Eine gewünschte Reduzierung des Beitrags, die nur in den §2.3 und §2.4 genannten Fällen möglich ist, muss dem/der Klassenleiter_in über das Academy Board (Ablauf ist dem Tutorial des Academy Boards zu entnehmen) gemeldet werden. Die Reduktion ist nur möglich, wenn mindestens 50% der Unterrichtseinheiten (am Stück) im laufenden Kalendermonat auf Grund von Ferien/Krankheit nicht wahrgenommen werden können/konnten. Der Monatsbetrag kann in diesem Fall auf 40€ reduziert werden. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet, sondern mit dem nächsten Monatsbeitrag verrechnet.

 


§5 Haftungsausschluss

Die Teilnahme am Unterricht von ParkourONE Hannover und die Benutzung der Hindernisse vor Ort erfolgt auf eigene Gefahr. ParkourONE Hannover wird von Haftungsansprüchen für Schäden aus dem Parkourunterricht entbunden.
Jede/r ist selbst für seine/ihre Handlungen während des Parkourunterrichts verantwortlich sowie über die Gefahren des Trainings informiert und sieht sich imstande diese zu bewältigen. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Ergänzende Angaben dazu befinden sich in unseren AGB.

§6 Weisungen / Schäden
Den Weisungen der Lehrer_innen ist Folge zu leisten. Für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen entstehen, haftet der/die Geschädigte selbst. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss der/des Schüler_in aus der Klasse führen.

§7 Foto- und Bildrechte
Der/die Schüler_in ist damit einverstanden, dass ParkourONE Foto- und Filmaufnahmen des Unterrichts für Werbezwecke verwenden und publizieren darf. Bei Fragen melden Sie sich bei hannover@parkourone.com.

§8 Haftung für andere Angebote der ParkourONE Academy
Bei Unterschrift gelten die Paragraphen §5, §6 sowie §7 als allgemeiner Haftungsverzicht bei der Teilnahme an anderen Angeboten der ParkourONE Academy

Durch meine Unterschrift akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ParkourONE Hannover (Stand:22.06.2023) ohne zeitliche Begrenzung sowie die vorliegenden Bestimmungen dieses Vertrages und bestätige, diese gelesen und verstanden zu haben und sie entsprechend einzuhalten. (https://hannover.parkourone.com/agb)
Darüber hinaus erkläre ich mit meiner Unterschrift, dass ich die Datenschutzbestimmungen von ParkourONE zur Kenntnis genommen habe.
(https://parkourone.com/datenschutz/)


Elektronische Unterschrift durch den gesetzlichen Vertreter

Den Vertrag erhältst du nach der Unterschrift als PDF per E-Mail.

Name


Kontaktdaten






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Zertifikat
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12. September 2023 11:27 CESTTrainingsvertrag Klasse Hannover B Uploaded by ParkourONE Hannover ParkourONE Hannover - hannover@parkourone.com IP 2001:9e8:6ce0:f100:3d2b:756d:f3e6:ce52